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Allgemeine Fahrtenbedingungen

  • Die Fahrtenbedingungen sind Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen mit der Abteilung Ski und Wandern des TuS Griesheim als Veranstalter.
  • Eine Anmeldung zu einer ausgeschriebenen Reise ist verbindlich und die Fahrtenbedingungen werden anerkannt. Die Anmeldung kann nur schriftlich nach Bekanntgabe durch die Fahrtenleitung bzw. nach Erscheinen des Fahrtenprogramms erfolgen.
  • Nach dem ausgeschriebenen Anmeldeschluss entscheidet der Veranstalter (hier i. d. R. der Fahrtenleitung über die Vergabe der Plätze.
  • Es können je nach Verfügbarkeit auch Plätze an Personen vergeben werden, die nicht Mitglied im TuS Griesheim sind. Für diese wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von ca. 3% der mittleren Teilnehmerkosten erhoben.
  • Mit der Vergabe der Plätze ist eine Anzahlung von mindestens 200,00 EUR fällig. Falls es die Fahrtenorganisation erfordert, kann auch eine höhere Anzahlung erhoben werden. Bei Stornierung der Anmeldung wird die Anzahlung (falls keine Ersatzperson gemeldet wird) nicht zurückerstattet. Dieser Betrag kann sich bei darüber hinausgehenden Forderungen durch Drittpersonen erhöhen.
  • Die Unterbringung erfolgt in der Regel lt. Ausschreibung, wobei sich der Fahrtenleiter bemüht, bei der Zusammenlegung die Teilnehmerwünsche zu berücksichtigen. Er behält sich bei Sachzwängen vor, eine Zusammenlegung vorzugeben.
  • Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (z.B. Wechselkursänderungen, Steuererhöhungen, Ölpreiszuschlägen u.ä.), zu ändern.
  • Für wetterabhängige Umstände ist der Veranstalter in keinem Fall verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar, wenn nicht ausdrücklich eine Schneegarantie gegeben wurde.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Das Beförderungsrisiko trägt der Teilnehmer.  Für die Beförderung gelten die Bestimmungen der in Anspruch genommenen Leistungsträger. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr.
  • Je nach bereits bestehendem Versicherungsschutz empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Unfall-, Reisegepäck-, Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung. Außerdem empfiehlt der Veranstalter, einen Ansprechpartner für eventuelle Notfälle (Krankheit, Unfall, etc.) zu benennen.
  • Teilnehmer an den Freizeiten sind verpflichtet, sich den Weisungen der Leitung der Freizeit oder anderen Beauftragten des Veranstalters nachzukommen.
  • Die Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung einer dem Verein zu benennenden erwachsenen Person möglich (außer bei spez. Jugendfreizeiten).
  • Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

TuS Griesheim, Abteilung Ski und Wandern - Stand 08/2016

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Turn und Sportverein Griesheim 1899 e.V.
Jahnstraße 20
64347 Griesheim

  +49 6155 6 18 19
Fax: +49 6155 66 5 99 6
  verwaltung@tusgriesheim.de

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