Triathlon Kraulkurs Schüler
Du wolltest schon immer einmal richtig Kraul Schwimmen...? Wusstest aber nicht wie du anfangen sollst. Dann bist du bei uns genau richtig. Wir zeigen dir, die Technik-Übungen die du benötigst um Kraulen richtig zu lernen.
In diesem Kurs wird ein kleines Trainingsprogramm absolviert bestehend aus technischen Übungen (Kraularmzug Atmung und Kraulbeinschlag) zur Heranführung an die Kraultechnik.
AGB Triathlon Kraulkurs Schüler
1. Kursangebot
Das Angebot „Kraul Einsteigerkurs für Schüler“ richtet sich an Schüler und Jugendliche ab der 3 Schulklasse.
2. Teilnahmebedingungen
Brustschwimmen mit Armen und Beinen sowie Rückenschwimmen wird vorrausgesetzt. Im Idealfall ein Freischwimmer oder einen Nachweis eines Sport- Schwimmlehrers.
3. Kursinhalt
In diesem Kurs wird ein kleines Trainingsprogramm absolviert bestehend aus technischen Übungen, Kraularmzug und Kraulbeinschlag, zur Heranführung an die Kraultechnik.
Teilnehmer maximal 12 .Der Kurs wird durch 2 Schwimmtrainer betreut.
Die Unterrichtseinheiten dauern jeweils 60 Minuten und finden an einem Tag in der Woche statt.
In begründeten Einzelfällen behält sich die TuS-Schwimmabteilung vor, von den oben genannten Altersregelungen abzuweichen.
4. Sportgesundheit
Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Sportgesundheit verantwortlich. Aus eigenem Interesse sollte vorab eine ärztliche Zustimmung für die Teilnahme an einem Schwimmkurs eingeholt werden.
5. Anmeldung
Die Anmeldung zur Schwimmschule erfolgt ausschließlich über das Formular auf der Abteilungs-Homepage: www.tusgriesheim.de > Sportangebote > Triathlon > S-T Kraul Einsteigerkurs für Schüler. Das Absenden des Formulars gilt als verbindliche Anmeldung. Mit der Anmeldung werden diese AGB und die Datenschutzerklärung der Triathlonabteilung des TuS-Griesheim anerkannt.
Umgehend nach Absenden des Formulars wird eine Eingangsbestätigung versandt. Eine Anmeldebestätigung sowie die Rechnung erfolgt per Email rechtzeitig vor Beginn des Kurses. Sofern der Kurs belegt ist oder Rückfragen seitens der Abteilung bestehen, erfolgt eine Kontaktaufnahme per Email. Das Vorliegen einer stets aktuellen Email-Adresse ist obligatorisch.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt nach Rechnungsstellung per Banküberweisung auf das angegebenen Konto in der Rechnung. Die Gebühr ist vor Beginn, spätestens zu dem in der Bestätigung mitgeteilten Datum zu entrichten. Eine Teilnahme bei geschuldetem Betrag ist nicht möglich.
Im Verwendungszweck sind der Name des Kindes sowie Kurs 1 oder Kurs 2 zu vermerken.
Im Falle einer versäumten Stunde durch den Kursteilnehmer aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. kann keine Erstattung der Kursgebühr verlangt werden. Die versäumte Stunde kann nach Rückspache mit der Trainer im Trainings Regelbetrieb nachgeholt werden.
7. Kursdurchführung
Die Triathlonabteilung des TuS Griesheim führt den Kurs zu den jeweils bekanntgegebenen Unterrichtsstunden durch. Änderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben. In Fällen von höherer Gewalt, welche zu einer Unterbrechung des Kurses führt, wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Unter Umständen kann eine verschiebung der Tage vorkommen, die Trainer bemühen sich rechtzeitig über einen möglichen Ersatzterrmin zu informieren.
8. Haftung Sach- und Personenschäden
Die TuS-Triathlonabteilung übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden und Verluste an/von mitgeführten Sachen. Durch Zahlung der Kursgebühr sind die Teilnehmer während der Sportausübung im Rahmen des Sport-Versicherungsvertrages mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert.
9. Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb der TuS-Schwimmabteilung verwendet werden. Näheres ist in den online verfügbaren Datenschutzrichtlinien des Turn- und Sportverein Griesheim 1899 e.V. geregelt.
10. Hausordnung
Mit der Anmeldung wird die Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades anerkannt. Schwimmbäder sind grundsätzlich nur in den dafür ausgewiesenen Flächen mit Straßenschuhen zu betreten. Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Straßenbekleidung – insbesondere von Straßenschuhen – in den Duschen sowie in der Schwimmhalle generell verboten!
11. Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Mit der Bekanntgabe neuer Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Erfüllungsort ist der jeweils bekannt gegebene Ort des Kurses.
Stand: 15. März 2022