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FAQs oder Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie sind Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Auszug aus der Vereinssatzung - §4 Punkt 3 Absatz a):
Der Austritt ist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. In Härtefällen kann die Geschäftsführung Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Der Austritt ist schriftlich gegenüber der Geschäftsführung über die Geschäftsstelle zu erklären. Bei Minderjährigen wird die Austrittserklärung durch deren gesetzliche Vertretung abgegeben.
Es kam zu einer Verletzung während einer Trainingseinheit oder eines Wettkampfs?
Das aktuelle "Schadensmeldungsformular Unfall" findest Du hier
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitgliedern!
Viele großzügige Spenden erreichen uns immer wieder und dafür sind wir sehr dankbar.
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