Ausschreibung 2024
Einladung und Ausschreibung zum 51. Griesheimer Jacobi-Straßenlauf am 14.04.2024 ab 9 Uhr in Griesheim bei Darmstadt auf den bewährten vermessenen Strecken: Halbmarathon / 10 km / 5 km / Schülerlauf / Bambinilauf
Stand: 31.01.2024
VERANSTALTER: Turn und Sportverein Griesheim 1899 e.V., Abteilung Leichtathletik, Jahnstr. 20, 64347 Griesheim
LÄUFE / STARTZEITEN / KLASSENEINTEILUNG
09.00 Uhr | Jacobi-Halbmarathon | U18/U20 / Männer und Frauen bis M/W 90 |
09.10 Uhr | Merck-5-km-Lauf | U12/U14/U16/U18/U20 / Männer und Frauen, Altersklassenwertung nur für U12 bis U20 |
09.10 Uhr | Merck-5-km-Walken | Männer und Frauen, keine Altersklassenwertung |
11.30 Uhr | Rewe-10-km-Lauf | U16/U18/U20 / Männer und Frauen bis M/W 90 |
11.35 Uhr | Merck 1 km | Schüler und Schülerinnen U8/U10/U12 |
11.45 Uhr | Merck 300 m | Bambini: U6 und jünger |
Altersklasseneinteilung nach DLO. Keine Mannschaftswertung.
Sonderpreis für das teilnehmerstärkste Team über alle Wettbewerbe (bitte auf identische Schreibweise achten).
Bambini erhalten Medaille und Teilnahmeurkunde direkt im Ziel.
Walker erhalten Präsent direkt im Ziel.
Beim Halbmarathon sind wie gewohnt die Meisterschaften der Region Südhessen und des HLV-Kreises Darmstadt-Dieburg integriert.
ZIELSCHLUSS
Rewe-10er | Nach 70 Minuten |
Jacobi-Halbmarathon | Nach 2:30 Stunden |
ORGANISATIONSGEBÜHR
Bambini | keine |
1 km | 5 € |
5 km (Laufen/Walken) | 8 € |
10 km | 13 € |
Halbmarathon | 20 € |
Nachmeldegebühr | 5 € (Bambini- und Schülerlauf ohne Nachmeldezuschlag) |
START und ZIEL
An der Mensa der Gerhart-Hauptmann-Schule, Goethestr. 99, Griesheim
LAUFSTRECKEN
Asphaltiert, flach, verkehrsfrei über den Griesheimer Nordring und den Weiterstädter Weg in Richtung Gehaborner Hof. Halbmarathon, 10 km und 5 km sind AIMS-vermessen und bestenlistenfähig. Jeder Kilometer ist gekennzeichnet.
MELDEBÜRO / STARTUNTERLAGEN
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt im Meldebüro in der Aula der Gerhart-Hauptmann-Schule am Samstag 13.04.2024 von 14 bis 16 Uhr und am Sonntag, 14.04.2024 ab 7:00 Uhr.
MELDUNGEN
Voranmeldung: Online bis Freitag 12.04.2024 um 20 Uhr
Nachmeldung: Im Meldebüro am Samstag 13.04.2024 von 14 bis 16 Uhr und am Sonntag 14.04.2024 ab 7:00 Uhr bis maximal 60 Minuten vor dem jeweiligen Start.
Die Startgebühr wird erst nach der Veranstaltung im Lastschriftverfahren abgebucht. Das heißt, es erfolgt keine Belastung bei etwaiger Absage des Straßenlaufs. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift der Organisationsgebühr.
Dieser Lauf ist durch eine entsprechende Sportversicherung des Landessportbundes (LSB) abgesichert. Ausnahme: Für Diebstahl besteht keine Haftung. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer ein, dass die während der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Instagram, Facebook usw.) und fotomechanischen Vervielfältigungen vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
ZEITNAHME/AUSWERTUNG
R.S.T. Volkslauf GmbH Michael Dorsch und Team
Netto-Zeitnahme (Transponder in der Startnummer integriert)
In der Ergebnisliste werden Brutto- und Nettozeiten ausgewiesen.
Einlaufplatzierung und Ehrung der Top3 bzw. Top8 nach Bruttozeit.
AK-Platzierung und AK-Ehrung nach Nettozeit. Siehe SIEGEREHRUNG.
ERGEBNISLISTEN: Am Veranstaltungstag hier.
URKUNDEN: Urkunden können online aus der Ergebnisliste heruntergeladen werden.
SIEGEREHRUNG
Merck-5er | 10:15 Uhr |
Merck-5-km-Walken | Direkt beim Zieleinlauf |
Jacobi-Halbmarathon | 11:15 Uhr |
Merck-Bambini | Direkt beim Zieleinlauf |
Merck-1-km-Schülerlauf | 12:15 Uhr |
Rewe-10er | 13:00 Uhr |
1-km-Schülerlauf: Urkunden und Sachpreise für die ersten drei der ausgeschriebenen Altersklassen.
5-km-Lauf: Urkunden und Sachpreise für die ersten drei der Altersklassen U12, U14, U16, U18, U20 und die ersten acht des Gesamteinlaufs.
10-km-Lauf und Halbmarathon: Sachpreise für die ersten drei der ausgeschriebenen Altersklassen (U16 bis M/W 90) und Urkunden und Sachpreise für die ersten drei des Gesamteinlaufs.
Sonderpreis für das teilnehmerstärkste Team über alle Wettbewerbe (bitte auf identische Schreibweise achten).
Preise müssen persönlich abgeholt werden. Keine Nachsendung.
STRECKENVERPFLEGUNG
Wasserstelle mit Mineralgetränken, wird mehrmals angelaufen.
Beim Halbmarathon etwa bei km 4/8,5/14/18,5. Beim 10er etwa bei km 4 und 7,5.
ZIELVERPFLEGUNG
Im Zielbereich steht eine ausführliche Verpflegung mit Obst und Getränken zur Verfügung.
KUCHENTHEKE / CATERING
Großzügiges Catering mit nachhaltigem und veganem Angebot in der Mensa der GerhartHauptmann-Schule.
UMKLEIDE / DUSCHEN
Duschen/Umkleiden stehen in der Sporthalle der GHS zur Verfügung.
ANREISE
Navigation: Griesheim, Goethestr. 85 (ab da noch 100 m die Straße weiter)
ÖPNV: Straßenbahnhaltestelle St. Stephan, Fußweg 400 m.
Griesheim liegt 5 km westlich von Darmstadt und ist über die A 5 und die A 67, Abfahrt Darmstadt/Griesheim, zu erreichen. Am Stadteingang bitte der Beschilderung folgen.
PARKPLÄTZE
> Parkplatz der Gerhart-Hauptmann-Schule direkt an Start/Ziel. Navigation: Griesheim, Goethestr. 85 (ab da noch 100 m die Straße weiter).
> Parkplatz am Felsenkeller an der Straßenbahnhaltestelle St. Stephan. Navigation: Griesheim, Am Felsenkeller. Fußweg 400 m.
MEDIZINISCHE BETREUUNG: Sanitätsdienst im Zielbereich und auf der Strecke.
WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Die Veranstaltung ist ein vom DLV genehmigter Lauf und wird nach den Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der Veranstaltungsordnung (VAO) unter Aufsicht des Hessischen Leichtathletik-Verbandes durchgeführt. Die Startnummern sind sichtbar auf der Brust zu tragen. Veränderungen an der Startnummer (Abschneiden, Verkleinern) führen zur Disqualifikation. Das Mitlaufen und Mitfahren von nicht autorisierten Begleitpersonen ist untersagt.
FRAGEN
Fragen zum Straßenlauf? Bitte per Mail an strassenlauf@tus-griesheim.de.
Folgt uns auf facebook und Instagram.
Wir sehen uns - am 14. April / Die TuS-Läufer
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
§ Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ Datenerhebung und Datenverwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BDSG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Internet, sozialen Medien (Instagram, Facebook usw.), Printmedien, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Teilnehmer- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Ergebnislisten sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Daten zu diesem Zweck ein. (5) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einwilligung gemäß den obigen Absätzen von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu erklären.
(6) Ist der Teilnehmer mit der Speicherung, Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gemäß den o.a. Absätzen nicht einverstanden, muss er dies auf dem Anmeldevordruck entsprechend vermerken.