Beiträge der TuS Tennisabteilung
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist die Mitgliedschaft im TuS Griesheim 1899 e.V.
Grundbeiträge Hauptverein
Die Beiträge des Hauptvereins können auf der Homepage des Vereins eingesehen werden unter www.tusgriesheim.de, link ‘Mitgliedschaft‘. Diese Beitragsordnung regelt die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder der Tennisabteilung, die neben den Beiträgen für den Hauptverein anfallen. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung des TuS. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung und müssen anschließend gemäß Ziffer 4 der Beitrags- und Gebührenordnung des TuS Griesheim 1899 e.V. vom Präsidium des Gesamtvereins genehmigt werden.
Zusatzbeiträge Tennisabteilung
Beitrag ab 2025
Aufnahmegebühr einmalig: Erwachsene ab 18 Jahre 20,00 Euro, Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 10,00 Euro
Einzelmitglied jährlich
1. aktives Mitglied ab 18 Jahre 160,00 Euro
2. aktives Mitglied ab 18 Jahre 120,00 Euro
Schüler, Azubis, Bufdis, Studenten
(ab 18 Jahre bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) 75,00 Euro
Kinder bis zum 6. Lebensjahr beitragsfrei
Kinder von 7 bis 13 Jahre 40,00 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahre 60,00 Euro
Familien
2 Erwachsene und 1 Kind bis 18 Jahre 300,00 Euro
2 Erwachsene u. 2 Kinder bis 18 Jahre 320,00 Euro
1 Erwachsene/r und 1 Kind bis 18 Jahre 190,00 Euro
1 Erwachsene/r u. 2 Kinder bis 18 Jahre 210,00 Euro
weitere Kinder einer Familie sind beitragsfrei
Passive Mitgliedschaft
jährlich Passives Mitglied 50,00 Euro
Arbeitsstunden
Alle aktiven Mitglieder im Alter zwischen 16 bis 75 Jahren leisten pro Jahr mindestens 6 Arbeitsstunden zur Pflege und Unterhaltung der gesamten Anlage und Unterstützung der Vereinsaktivitäten. Mit dem Zusatzbeitrag werden zu Beginn des Jahres 90,00 Euro für die Arbeitsstunden per Lastschrift eingezogen. Pro erbrachter Arbeitsstunde werden dem Mitglied am Ende des Jahres 15,00 Euro zurückerstattet. Bei jedem Arbeitseinsatz liegt eine Liste zur Eintragung der geleisteten Arbeitsstunden aus. Jedes Mitglied ist für den Eintrag selbst verantwortlich. Innerhalb einer Familie können die Arbeitsstunden vertretungsweise abgeleistet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Person, die die Arbeitsstunden erbringt, Mitglied der Tennisabteilung ist.
Einzug Zusatzbeitrag, Einzug Arbeitsstundenbetrag und Nachweise für Ermäßigung
Der Zusatzbeitrag der Tennisabteilung ist ein Jahresbeitrag. Der Zusatzbeitrag und der Betrag für die Arbeitsstunden werden jeweils im 1. Quartal eines jeden Jahres im Wege des SEPA- Basis-Lastschriftverfahrens vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, wird der erhöhte Verwaltungsaufwand dem Mitglied mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Für unterjährig eintretende Mitglieder wird der Zusatzbeitrag anteilmäßig ab dem Eintrittsmonat bis zum Jahresende berechnet. Die Aufnahmegebühr bleibt unverändert. Für die Beitragsumstellung im Hinblick auf das Alter (von 6 auf 7 Jahre, von 13 auf 14 Jahre und von 17 auf 18 Jahre) gilt das Kalenderjahr, in dem das Mitglied 7, 14 bzw. 18 Jahre alt wird. Schüler/innen, Azubis, Bufdis und Studenten/innen müssen ab dem Zeitpunkt, an dem sie 18 Jahre alt geworden sind, bis zum 02. eines Jahres ohne Aufforderung eine Bescheinigung über Schule, Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst oder Studium in der Geschäftsstelle des Vereins vorlegen. Liegt der Nachweis bis zu diesem Datum nicht vor oder ist das Mitglied älter als 27 Jahre, wird die diesbezügliche Ermäßigung beim Einzug des Zusatzbeitrages nicht berücksichtigt. Wird die Ausbildung oder der Bundesfreiwilligendienst erst nach dem 01.02. begonnen, ist innerhalb von einem Monat nach Beginn der entsprechende Nachweis in der Geschäftsstelle vorzulegen. Studenten/innen müssen im Verlauf des Studiums die jeweils aktuelle Studienbescheinigung innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn in der Geschäftsstelle vorlegen. Bei verspätet eingegangenen Nachweisen erfolgt keine Ermäßigung des Beitrages bzw. wird keine Beitragserstattung für das laufende Jahr vorgenommen.
Kündigungsfristen
Für die Kündigung der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung gelten die Kündigungsfristen des TuS Griesheim gemäß Satzung: Der Austritt ist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand der Tennisabteilung erklärt werden. Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung am 24.02.2025 beschlossen. Die Beitragsordnung wurde vom Präsidium des TuS Griesheim am 12.03.2025 genehmigt.