Kündigung
Auszug aus der Vereinssatzung - §3 Punkt 3 Absatz a):
Der Austritt ist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. In Härtefällen kann die GF Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Der Austritt ist schriftlich gegenüber der GF über die Geschäftsstelle zu erklären. Bei Minderjährigen wird die Austrittserklärung durch deren gesetzliche Vertretung abgegeben.
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