Guiding - Wer ist versichert?
Wir haben euch sehr gerne bei uns. Oft wird gefragt, wie die Versicherung bei Unfällen geregelt ist. Dazu gibt es eine generelle Aussage. Was wir zusichern ist das Folgende.
Unsere Ausfahrten werden von unseren Guides geführt
Die von der Abteilung ausgewählten Guides haben die Funktion eines Übungsleiters und genießen Versicherungsschutz der ARAG-Sportversicherung, hier insbesondere im Bereich Haftpflicht. Dabei geht es um den Ausgleich von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz aus Personen- und/oder Sachschäden). Solche Ansprüche können entstehen:
- Wenn ungeeignete Personen als Guide einsetzt (Organisations-Verschulden)
- Wenn der Guide ungeeignete Strecken auswählt
- Wenn der Guide keine Rücksicht auf körperliche Beeinträchtigungen der Teilnehmer nimmt (Stichwort z.B. Überforderung)
- Wenn Teilnehmer mit offensichtlich ungeeignetem Material mitfahren lässt
Für die Einhaltung der Verkehrsregeln ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Fahrt in der Gruppe entbindet die Teilnehmer nicht von der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt, und eine Gruppe hat keine automatischen Sonderrechte. Ausnahmen sind nur auf extra für die Veranstaltung abgesperrten Strecken möglich.
Für Schadensersatz-Ansprüche ist die Haftpflichtversicherung da, wobei sie gerechtfertigte Ansprüche befriedigt und/oder unberechtigte Ansprüche abwehrt. Das befreit aber nicht von der strafrechtlichen Verantwortung (wenn der Geschädigte Strafantrag stellt). Dagegen gibt es keine Versicherung, die dann die Strafe “absitzt”! Bei Einhaltung der oben aufgestellten Grundsätze dürfte ein Strafantrag keine Aussicht auf Erfolg haben.
Für dauerhafte Unfallfolgen (Invalidität) ist die Sport-Unfall-Versicherung zuständig, in die alle Teilnehmer (ob TuS-Mitglied oder nicht) eingeschlossen sind. Die Leistungen sind nach Schwere der verbliebenen Beeinträchtigung gestaffelt.
Im dem ARAG-Vertrag des TuS Griesheim sind ausdrücklich auch die Nichtmitglieder mitversichert.
Keine Leistung gibt es bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Unfalles. Versicherungsschutz besteht nicht für Zuschauer (z.B. bei einer Veranstaltung).