Vereinskleidung Jugend

Einteiler & Trainingsanzüge

Die TuS Triathlon-Abteilung freut sich über jeden Nachwuchsathleten der mit unseren Vereinsfarben an den Start geht und auf den Wettkämpfen das REA Card Triathlon Team TuS Griesheim (bitte diesen Namen bei den Meldungen zu den Wettkämfpen angeben) präsentiert. Um unsere Schüler und Jugendlichen dabei zu unterstützen bauen wir Jahr für Jahr gemeinsam mit unseren Sponsoren ein pool an Vereinskleidung auf. Im Moment bieten wir hochwertige Einteiler der Fa. Dowe zum Verleih an.

Zusätzlich möchten wir unsere wettkampftüchtigen Nachwuchsathleten motivieren und fördern und stellen allen, die ein goldenes und silbernes Triathlon-Abzeichen für 2023 bekommen haben ab 2024 ein Trainigsanzug leihweise zur verfügung. Wir nutzen somit die Möglichkeit diesen 2 Bekleidungspool step by step aufzubauen und so in naher Zukunft unsere wachsende Jugendabteilung einzukleiden.

Um einen Einteiler oder Trainingsanzug zu bekommen bitten wir euch dies Formular auszufüllen und abzusenden. Dies erleichtert uns die Arbeit bei der Verwaltung der Bekleidung.

Vielen Dank für euere MItarbeit...!

Verleih Schüler / Jugend Vereinskleidung

Ja, ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.

AGBs für den Verleih der Vereinskleidung

Schüler & Jugend

1. Die Leihgebühr für den Wettlkampf Einteiler beträgt jährlich 20,00 €. Die Leihgebühr wird nach Ausgabe der Vereinskleidung fällig. Bei laufender Verleih-Vereinbarung ist die Jahresgebühr ende März des laufenden Kalenderjahres auf das Konto der Triathlon Abteilung des TuS Griesheim zu überweisen.

Bankverbindung:
TuS Griesheim Triathlon, Frankfurter Volksbank
IBAN DE96 5019 0000 4102 0420 72 / BiC: FFVBDEFF

2. Bei vorzeitigem Austritt aus der Triathlon-Abteilung erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Die Vereinskleidung muss bei Abteilungsaustritt zurück gegeben werden.

3. Das Mitglied verpflichtet sich die Ihm überlassene Vereinskleidung pfleglich zu behandeln (Waschanleitung: Handwäsche 30°C, kein Weichspüler, kein Trockner).

4. Kommt es zum Verlust oder zur Zerstörung der Sache ist das Mitglied verpflichtet dies der Vereinsabteilung zu melden. Der Verein behält sich vor, in diesem Falle dem Mitglied, bzw. seinem gesetzl. Vertreter persönlich die Sache in Rechnung zu stellen. Bei Austritt und nicht erfolgter Rückgabe wird die Sache zum aktuellen Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.

5. Die Vereinskleidung ist ausschließlich für den Trainings und Wettkampfbetrieb sowie sonstige im Zusammenhang mit dem TuS Griesheim Triathlon stehenden Aktivitäten zu nutzen.

6. Bei Änderung der Konfektionsgröße kann die Vereinskleidung kostenlos in eine andere Größe ausgetauscht werden.

7. Die Kleidung ist gewaschen an den Verein zurück zu geben bei:

  • Austritt aus dem Verein / Triathlon-Abteilung
  • Erhalt neuer Vereinskleidung
  • Sonstiger durch den Vorstand schriftlich zu nenender Gründe